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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 673 mal aufgerufen
 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

04.11.2006 14:10
RE: Spätehe Klausel! Zitat · Antworten

Spätehe-Klauseln sind zulässig

Es ist zulässig, Ansprüche auf eine Witwenrente daran zu knüpfen, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss, wenn sie nach dem 50. Lebensjahr des verstorbenen Ehemanns geschlossen wurde. Es handelt sich nach Auffassung des BAG um eine sachlich gerechtfertigte Risikobegrenzung.

BAG vom 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04

kim1 ( gelöscht )
Beiträge:

04.11.2006 15:18
#2 RE: Spätehe Klausel! Zitat · Antworten

die armen 80-jährigen werden jetzt wohl keine 20-jährigen heiratswütigen mehr finden ;-)

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