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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 673 mal aufgerufen
Spätehe-Klauseln sind zulässig Es ist zulässig, Ansprüche auf eine Witwenrente daran zu knüpfen, dass die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden haben muss, wenn sie nach dem 50. Lebensjahr des verstorbenen Ehemanns geschlossen wurde. Es handelt sich nach Auffassung des BAG um eine sachlich gerechtfertigte Risikobegrenzung. BAG vom 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04
kim1
(
gelöscht
)
04.11.2006 15:18
die armen 80-jährigen werden jetzt wohl keine 20-jährigen heiratswütigen mehr finden ;-)
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