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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 618 mal aufgerufen
 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

25.07.2006 18:45
RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Wie sieht es bei euch so aus mit der Teilzeitarbeit?
Seit ihr in einem Unternehmen beschäftigt wo das ohne Murren möglich ist?
Wo es vielleicht sogar noch unterstützt wird?
Schön wäre es, denn es gibt ja mittlerweile ein Teilzeitarbeitsgesetz das besagt das ein Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen kann, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

Das Teilzeitgesetz - Eine Chance auch für Männer
Ab 2001 haben Arbeitnehmer/innen ein individuelles Recht auf Teilzeitarbeit - wenn sie in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Kleinbetriebe sind von dem neuen Gesetz ausgenommen.

Mitarbeiter/innen können ihre Wochenarbeitszeit verringern, wenn sie länger als ein halbes Jahr dem Betrieb angehören. Sie müssen ihren Teilzeitwunsch mindestens drei Monate im Voraus anmelden.

Unternehmen dürfen entsprechende Anträge nur dann ablehnen, wenn dem ?betriebliche Gründe? entgegenstehen. Diese muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit nennen. Reagiert er nicht, wird die Wochenarbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers verringert.

Teilzeitbeschäftigte, die zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren wollen, sind bei der Besetzung von freien Vollzeitstellen ?bevorzugt zu berücksichtigen?. Das bedeutet zwar keine Rückkehrgarantie, ist aber doch eine Verbesserung.

Teilzeit ist akzeptiert
Teilzeit wird oft als halbe Stelle verstanden oder mit Jobsharing in Verbindung gebracht. Tatsächlich fällt darunter alles, was kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit. Auch 80 Prozent-Stellen oder 30-Stunden-Wochen sind Teilzeitarbeit.

Teilzeit hatte früher ein schlechtes Image.
Sie klang gerade in Männerohren nach Bezirksklasse und halber Portion. Nur knapp fünf Prozent der deutschen Männer haben bisher eine reduzierte Stelle. Wenn bessere rechtliche Rahmenbedingungen angeboten werden, ändert sich das: So arbeiten inzwischen fast zwanzig Prozent der niederländischen Männer Teilzeit. Kürzere Arbeitszeiten gelten dort schon lange nicht mehr als ?unmännlich?. Sie sind in der Gesellschaft wie in den Unternehmen akzeptiert.

Teilzeit ist fast immer machbar
Wie kürzere Arbeitszeiten in die betriebliche Organisation eingeplant werden, kann kein Gesetz festlegen. Auch nach der neuen Regelung können Mitarbeiter nicht selbst bestimmen, wann sie genau arbeiten. Teilzeit ist eine Herausforderung an die logistische Fantasie der Personalplaner.

Manche Firmenchefs oder Abteilungsleiter argumentieren gegen Teilzeit mit organisatorischen Hindernissen. Mehr Toiletten, mehr Firmenparkplätze, mehr Verwaltungsaufwand, mehr Kantinenessen: So etwas mag in der Übergangsphase ein Problem sein. Untersuchungen zeigen aber, dass Teilzeit langfristig kostenneutral umzusetzen ist.

Nicht jeder Kleinbetrieb kann individuelle Teilzeitwünsche reibungslos in den Arbeitsablauf integrieren. In Großunternehmen aber sind solche Argumente häufig vorgeschoben. Im Kern geht es nicht um Betriebswirtschaft, sondern um Psychologie, um die Macht alter Gewohnheiten. Auch Arbeitnehmer verstecken sich manchmal hinter den Argumenten ihrer Vorgesetzten. Sie brauchen Mut, ihre persönlichen Interessen im Betrieb anzusprechen - und sie brauchen Vorbilder und Bündnispartner.

Teilzeit gehört zu einer neuen Arbeitskultur
Das neue Gesetz legt fest, dass Beschäftigte mit reduzierter Stundenzahl gegenüber vergleichbaren Vollzeit-Arbeitnehmern nicht diskriminiert werden dürfen. Ihnen müssen die gleichen Möglichkeiten in ihrer beruflichen Entwicklung eingeräumt werden. Sie haben ein Recht auf gleiche Behandlung beim Entgelt und bei anderen geldwerten Leistungen wie Aus- und Weiterbildung.

Teilzeitmitarbeiter/innen leisten im Vergleich zu ihrer Stundenzahl nicht weniger, sondern mehr. Untersuchungen belegen, dass ihre Produktivität höher ist als die von Vollzeitkräften. Kürzer arbeitende Beschäftigte erledigen ihre Aufgaben ausgeruhter und effektiver.

Gerade Männer fürchten einen Karriereknick, wenn sie nicht mehr voll zur Verfügung stehen. Die Erfahrungen aus den Niederlanden zeigen, dass dieses Argument an Bedeutung verliert, wenn sich eine Teilzeitkultur im Unternehmen ganz selbstverständlich durchgesetzt hat. Wo (fast) alle weniger arbeiten und ?bunte? Berufsbiografien verfolgen, fallen Teilzeitler nicht mehr auf, sondern werden zu einer Art ?neuen Norm?.

Teilzeit ist ein Gewinn an Lebensqualität
Viele Familien brauchen anderthalb Einkommen, um über die Runden zu kommen. Das läuft keineswegs zwangsläufig darauf hinaus, dass Männer eine volle und Frauen eine halbe Stelle haben. Möglich ist auch die Teilzeitarbeit für beide Geschlechter, in welcher Form auch immer. So kann die Last der Ernährerrolle auf mehrere Schultern verteilt werden.

Teilzeitarbeitende Väter sind keine bloßen Zahlväter mehr, sondern haben tatsächlich Zeit für ihre Kinder. Im Familienalltag macht es einen großen Unterschied, ob Papa um fünf oder um halb acht aus dem Büro nach Hause kommt - oder ob die Nachmittagsschicht um sieben statt um neun zu Ende ist.

Es geht nicht nur darum, Familie und Beruf in die richtige Balance zu bringen. Teilzeit heißt auch: mehr Raum für Hobbys und persönliche Interessen, für Sport oder Weiterbildung. Mehr Zeit für die Liebe, für Freunde und Bekannte, für sich selbst. Weniger arbeiten ist ein Gewinn an Lebensqualität...

Auszug aus der Igmetallseite





Bei einem solchen Antrag soll der Arbeitnehmer auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage in der Woche angeben.
Der Arbeitgeber wird vom Gesetz aufgefordert, diesen Wunsch zunächst mit dem Arbeitnehmer zu erörtern, um zu einer Vereinbarung zu gelangen.

Der Arbeitgeber muss dieser Verringerung der Arbeitzeit und der Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Nach dem Gesetzestext liegt ein solcher betrieblicher Grund "insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeiszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht".
Die betrieblichen Gründen sind damit sehr restriktiv formuliert. Die Messlatte wird sehr hoch gehängt, denn es reicht nicht aus, dass Kosten entstehen; vielmehr müssen diese beeinträchtigt werden. Daraus folgt eine große Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Denn sie können häufig zunächst nicht wissen, ob ihre Ablehnung eines Teilzeitwunsches vor Gericht Bestand haben kann...

Weiter zu lesen unter: Teilzeitarbeitsgesetz

Hat von euch schon jemand Erfahrung zu diesem Thema?
Dann berichtet doch bitte.

BeLuna ( gelöscht )
Beiträge:

25.07.2006 19:32
#2 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Hallo

Ich hab Teilzeit gearbeitet, bis zu meiner Beurlaubung. War echt o.k. War im Kiga in Wechselschicht 4 Std täglich und so war es für mich und meine Kids machbar. Jetzt haben die während meiner Beurlaubung die Arbeitszeiten verändert. Soll jetzt, wenn ich anfange im Wechsel 2 ganze bzw. 3 ganze Tage die Woche arbeiten. Das würde bedeuten, meine beiden Süßen wären an diesen Tagen mindestens 4 Stunden allein zu Hause. Das ist mir einfach zu lange. Sind ja erst 8 und 11. Mein Arbeitgeber meinte anders sei es nicht mehr machbar und fertig. Jetzt bin ich am Verhandeln, daß ich noch was dranhänge und erst wieder arbeiten geh, wenn meine Kids soweit sind, daß ich sie mit guten gewissen die Zeit alleine lassen kann.

Grüße
Birgit

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

25.07.2006 19:43
#3 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Für mich, die ja nicht davon betroffen ist und nur theoretisch agieren kann würde das bedeuten:
Ich stelle meinen Antrag auf meine Teilzeitarbeit, er muss zusehen das er es so hinkriegt und wenn er das nicht will, dann würde ich es einklagen.
Denn ich habe Rechtsschutz und kriege einen Megafetten hals wenn ich sehe wie sie gerade den Müttern immer und immer wieder Steine in den Weg legen.
Das regt mich so richtig auf.
Welche Begründung hätte dein Chef denn dich so arbeiten lassen zu müssen.
Gerade weil man doch nicht den ganzen Tag auf arbeit sein kann wenn man Kinder hat, deshalb wurde doch die Teilzeitarbeit ermöglicht.
Was der dir da anbietet ist mal wieder die Frechheit schlechthin.

Ja, so sind sie. Hauptsache immer so wie es ihnen am bequemsten ist, egal ob es dir oder deinen Kindern gut tut...Hauptsache er hat was er will für sein Geschäftsinteresse:052:

BeLuna ( gelöscht )
Beiträge:

25.07.2006 19:55
#4 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Hallo

Das beste ist ja ich arbeite im Kindergarten

Tja die sagen halt für die Psyche der Kinder und von der Organisation her ist es nicht praktikabel dieses Model von vorher weiter zu machen.
( Die armen Kinder, die jahrelang durch die Hölle mußten nur weil ich Teilzeit arbeitete :lmt
Ich reg mich nicht mehr auf, die Zeit ist vorbei.
Ich sag mir jetzt, hab ich halt noch 3 Jahre zu haus.
Wer mich nich will hat mich nicht verdient

Grüße
Birgit

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

25.07.2006 19:58
#5 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Hast du auch wieder Recht Birgit.
Außerdem muss ich mich sowieso korrigieren.
Denn das Gesetz für Teilzeitarbeit greift nur in Unternehmen wenn dort mehr als 15 Beschäftigte sind.
Kleinbetriebe sind von diesem Gesetz ausgenommen.
Auch nett *grummel*
Bei euch sind sicher nicht soviele beschäftigt, oder?

Wenn man es sich leisten kann zu hause zu bleiben ist es ja gut und schön, nur wer kann das heute noch?
Ich denke die wenigsten, oder?

BeLuna ( gelöscht )
Beiträge:

25.07.2006 20:07
#6 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Hallo

Bei uns sinds weit mehr als 15 Beschäftigte, also würde das Gesetz schon greifen. Ich denk aber mein Chef würde sogar vor Gericht Recht bekommen, da hat der sich schon abgesichert.
Es sind ja auch die Öffnungszeiten, Vorbereitungszeiten, Teamsitzungen , Elternabende u.s.w. mit einzubeziehen, da kann man sich seinen Arbeitszeiten nicht frei wählen, leider.
Tja und wegen des Geldes. Mein Ex ist noch recht großzügig, was das betrifft und ich komme mit dem Geld zurecht. Kann keine großen Sprünge machen, aber für Spanien reichts noch.

Grüße
Birgit

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

25.07.2006 20:16
#7 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Also erstmal ist ja wichtig das es bei dir so klappt und es dir so gefällt.
Freut mich für dich.:002:
Dann will ich dich auch mal lieber nicht weiter aufhetzen.
Aber eines muss ich noch loswerden.
Ich bin mir da nicht so sicher das dein Chef da abgesichert ist, denn wie auch schon im Gesetz steht:

Zitat
Die betrieblichen Gründen sind damit sehr restriktiv formuliert. Die Messlatte wird sehr hoch gehängt, denn es reicht nicht aus, dass Kosten entstehen; vielmehr müssen diese beeinträchtigt werden. Daraus folgt eine große Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Denn sie können häufig zunächst nicht wissen, ob ihre Ablehnung eines Teilzeitwunsches vor Gericht Bestand haben kann



Ich denke es gibt einfach zu wenig Arbeitnehmer die ihr Recht einklagen. Ich befürchte die meisten denke so wie du und lassen sich mündlich vom Chef mit irgendwelchen Dingen die vielleicht auch noch einleuchtend klingen, abspeisen.
Nur weil sie einleuchtend klingen, heißt es aber noch lange nicht das das auch bei Gericht stand hält.
Vielleicht gäbe es ja noch andere Mittel und Wege dich trotzdem Teilzeit arbeiten zu lassen, ohne das du deine Kinder solange alleine lassen musst.

Aber wie gesagt, ich will dich da nicht aufhetzen.
Möchte nur den Frauen Mut machen, die es betrifft, sich auch für ihr Recht stark zu machen.

Heute hat mich eine Kollegin zu einem anderem Thema in der Firma befragt und gemeint:" sag mal dürfen die das überhaupt?"
Ich sagte ihr:" Die dürfen immer alles, alles was sich die Menschheit gefallen lässt, das dürfen sie.
Denn wo kein Kläger, da kein Richter!"

Wenn ich mich so in meiner Firma umschaue, muss ich mich schon arg wundern was meine Kollegen alles mit sich machen lassen, ohne sich zu wehren

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

29.08.2006 10:32
#8 RE: Teilzeitarbeit Zitat · Antworten

Teilzeitanspruch und Überstunden

Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen.
Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann.
Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen.
Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt.

Geklagt hatte ein Facharbeiter der Metallindustrie, der seine Arbeitszeit von 35 auf 21 Stunden in der Woche verringern und diese auf Montag bis Mittwoch verteilen wollte. Er beabsichtigte, sich mehr um seine Kinder zu kümmern und seiner Frau eine Teilzeittätigkeit zu ermöglichen.
Nachdem er vor dem Arbeitsgericht verloren hatte, gab das Landesarbeitsgericht der Klage statt. Dieses Urteil hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts nunmehr aufgehoben.

BAG-Urteil vom 9. Dezember 2003 - 9 AZR 16/03

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