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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 574 mal aufgerufen
 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Nefertari3456 ( gelöscht )
Beiträge:

29.11.2005 22:24
RE: Insolvenz Zitat · Antworten

Jeden kann es treffen!

Aufgrund eigener Erfahrungen hier einige Tipps für Arbeitnehmer:

Aufhebungsvertrag. Bloß nicht unterschreiben!!!! Das Arbeitsamt geht dann von einer einverständlichen Aufgabe des Arbeitsplatzes aus und das bedeutet: 12 Wochen Sperrfrist.

Nach ordentlicher Kündigung Freistellung: Dafür sorgen, dass das nicht in dem Kündigungsschreiben steht. Der Dachverband der Krankenkassen hat beschlossen, dass sämtliche Sozialleistungen, wie Kranken- und Rentenversicherung gestrichen werden. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass man kein Einkommen hat und deshalb keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen. Sie erwarten von einem, dass man sich für diese Zeit freiwillig versichert.

Nachdem sicher ist, dass der Job durch Insolvenz flöten geht, hat man 3 Monate Anspruch auf Insolvenzgeld. Das beantragt man am besten sofort nach Kenntnisnahme. Auch sollte man gleich zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden, auch dann, wenn man noch keine Kündigung erhalten hat. Der Verwaltungsapparat ist ausgesprochen träge und es kann sein, dass man plötzlich ohne einen Cent über Monate da steht. Gerade für Leute, die eine Familie versorgen müssen oder alleine leben kann das ziemlich böse enden.

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

29.11.2005 23:00
#2 RE: Insolvenz Zitat · Antworten

Danke Nefi für die Info.
Wer nichts damit zu tun hat der kennt sich damit auch nicht aus und kümmert sich auch nicht darum.
Kann wirklich kein Fehler sein wenn man solche Dinge schon mal im Vorfeld erfährt.
Noch besser wäre es natürlich es gäbe sowas überhaupt nicht, aber leider....

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