Einen gesetzlichen verankerten Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Das heißt aber nicht, dass der Chef das Weihnachtsgeld völlig beliebig kürzen oder streichen kann. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine fixe Summe vereinbart ist - ohne weitere Einschränkungen - dann muss das Weihnachtsgeld auch bezahlt werden. Wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt, können Sie sich trotzdem freuen, wenn der Chef schon seit Jahren Weihnachtsgeld bezahlt. Das ist dann quasi Gewohnheitsrecht. Schon wenn drei Mal gezahlt wurde, ohne eine Bedingung daran zu knüpfen, reicht das aus. Und in welchen Fällen kann es sein, dass Sie plötzlich weniger oder gar kein Weihnachtsgeld mehr kriegen?
Wenn der Arbeitgeber deutlich darauf hingewiesen hat, dass das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, und die Mitarbeiter keinen rechtlichen Anspruch darauf haben. Es ist auch zulässig, dass der Chef die Höhe des Weihnachtsgeldes von der Leistung abhängig macht oder davon, wie oft Sie krank waren. Wird das Weihnachtsgeld gestrichen, weil die Geschäfte nicht mehr laufen, muss Ihnen das mit einem Änderungsvertrag schriftlich mitgeteilt werden. Von heute auf morgen geht das nicht. Außerdem müssen Betriebsrat oder Gewerkschaften einverstanden sein.
Quelle: br-online.de
Mein letztes Weihnachtsgeld als Angestellter hab' ich noch gut in Erinnerung. Nämlich so gut wie gar nichts mehr. Da blieb nach den steuerlichen Abzügen kaum mehr was, weil das Bruttogehalt so hoch war.
Da ja mein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist, ist er zum Glück dazu verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen. Dazu haben wir ja einen Tarifvertrag, da ist das dann geregelt. Noch so ein Vorteil wenn man in so einem Großkonzern arbeitet.