Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 621 mal aufgerufen
 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Annilie ( gelöscht )
Beiträge:

04.10.2005 11:32
RE: Fortbildungskostenrückerstattung Zitat · Antworten

Kündigung bedeutet nicht generell Fortbildungs-kostenrückerstattung.

Regelt eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag, dass Fortbildungskosten bei Vertragsbeendigung uneingeschränkt zurückgezahlt werden müssen, so ist dies wegen des Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksam.

Eine solche Vertragsklausel ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung und damit das Fehlschlagen der Fortbildungsinvestition des Arbeitgebers durch ein vertragswidriges Verhalten verursacht hat. Ansonsten hätte der Arbeitnehmer keine Möglichkeit, durch eigenes korrektes Verhalten der Rückzahlungspflicht zu entgehen.

 Sprung  
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz