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Dieses Thema hat 9 Antworten
und wurde 762 mal aufgerufen
 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Annilie ( gelöscht )
Beiträge:

21.12.2004 11:04
RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Feiertagszuschlag auch im Krankheitsfall

Gilt für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall das Lohnausfallprinzip, so können an einem Feiertag erkrankte Arbeitnehmer zusätzlich zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch auf den tariflichen Feiertagszuschlag haben. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Geklagt hatte ein Drucker, der an einem gesetzlichen Feiertag arbeitsunfähig krank war. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Drucker verlangte nun zusätzlich zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden den tariflichen Feiertagszuschlag von 170 Prozent.

Die BAG-Richter gaben dem Drucker Recht und verurteilten den Arbeitgeber den Feiertagszuschlag zu bezahlen. Auf das Arbeitsverhältnis finden zwar, kraft beiderseitiger Tarifbindung, die Tarifverträge der Druckindustrie Anwendung. Hiernach gilt für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich das Referenzprinzip, das auf den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate abstellt und dabei die Feiertagszuschläge ausdrücklich ausklammert. Der Tarifvertrag lässt allerdings die Rückkehr zum Lohnausfallprinzip durch Betriebsvereinbarung zu. Im Streitfall liegt eine solche Betriebsvereinbarung vor. Danach muss die Beklagte dem Kläger das zahlen, was er verdient hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig krank geworden wäre. Wäre der Kläger am 14.6.2001 nicht krank gewesen, so hätte er auch einen Anspruch auf den Feiertagszuschlag gehabt.

BAG Urteil vom 1.12.2004 - 5 AZR 68/04

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

27.12.2004 12:50
#2 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Find ich supergut das er klagte.
Leider gibt es viel zu wenig Menschen die ihr Recht einklagen.
Danke für die Info Annilie, man weiss ja nie für was man sie noch gebrauchen kann

Der Erzengel ( gelöscht )
Beiträge:

09.03.2005 22:55
#3 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Zitat
Leider gibt es viel zu wenig Menschen die ihr Recht einklagen.



Ihr Recht wofür ? Geld zu kassieren, daß sie nicht verdient haben ?
Es ist bedauerlich, niemand ist gerne krank. Ich will jetzt nicht damit sagen, daß ich mich komplett aufopfern muß, und mir alles gefallen lasse, aber das hat für mich was mit Anstand zu tun.

Als ich damals zur Therapie ging, mußte die ersten Wochen mein Chef weiterbezahlen. Vielleicht bin ich ja doof, aber ich stell mir das grade mal vor:
Da ist einer, der kommt jeden Tag besoffen in die Arbeit, nach etwa 4 Stunden muß ich ihm eine Arbeit zuteilen, wo er in seinem angesäuselten Zustand garantiert keinen Unfug mehr anstellen kann. Der marschiert dann 1/2 Jahr in eine Klinik.
Die erte Zeit als "Krank geschrieben." Zum Dank dafür, gehe ich hinterher vor Gericht, und klage die Nachstunden und Feiertagszuschläge ein, die mir entgangen sind, weil ich ja in dieser Klinik war.
Ich glaub' ich hätte vor lauter Scham keinen Fuß mehr in die Firma gesetzt. Egal ob es mein Recht wäre oder nicht.

Sternstaub64 ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2005 08:27
#4 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Hi Erzengel,

sehe ich genauso, Unverschämtheit kennt keine Grenzen.

Gruss
Patricia, deren Mann sogar fürs Hartz IV Geld arbeiten gehen würde, aber partout nirgens mehr reinkommt.

Die neueste Bewerbung läuft bei einer Unternehmerfamilie im Ortenaukreis als Koch und Hilfe im Garten.

Ihm ist es einfach wurscht, was Arbeiten, Hauptsache wieder raus ins Berufsleben.

Der Erzengel ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2005 20:29
#5 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Pat

Meine Frau und ich sind vor zwei Jahren auf Haushaltsuflösungen gegangen. Standen genug drin in der Zeitung. Kreuz und quer durch den Landkreis mit unserem Kombi. Die Sachen haben wir dann bei eBay verhökert, und echt gut Geld damit verdient. Was nicht weggegangen ist, haben wir sofort weggeworfen. Nur mal als Anreiz. Macht Spaß, ist auch viel Arbeit, und ein netter Nebenverdienst.

Sternstaub64 ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2005 21:18
#6 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Hi Stefan,

habe wir auch schon drangedacht, ist aber kaum zu realisieren, die Kinder haben ihre festen Termine, die Kleine 2-3Std. Kiga, und Mini ist ständig um uns rum.

Nee, nach unserem Umzug letzten Jahres, könnte ich mir sonen Job mit Kindern wirklich nicht als realisierbar vorstellen.

Trotzdem danke für den Tipp, bin für alles Neue offen :blume:

Grüsse
Pat

Der Erzengel ( gelöscht )
Beiträge:

10.03.2005 21:28
#7 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Manchmal is' so ungerecht, ich könnte im Moment 3 Jobs haben, würd euch gerne 2 davon abgeben.

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

11.03.2005 14:44
#8 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Zitat
Leider gibt es viel zu wenig Menschen die ihr Recht einklagen.



Ihr Recht wofür ? Geld zu kassieren, daß sie nicht verdient haben ?



Ich sehe es anders, wie du schon richtig erkannt hast, keiner wird gerne krank.
Aufgrund unserer heutigen wirtschaftlichen Situation, das sich die Vorstände, Firmenleiter usw. die Taschen immer voller und voller stopfen uns erzählen es müsse an uns gespart werden, denke ich hat der Arbeitnehmer seine Sache sehr gut gemacht in dem er sein Recht, welches ja in der Betriebsvereinbarung abgeklärt war, eingeklagt hat.

Früher als es noch darum ging das Familienbetriebe um ihr Überleben kämpfen mussten, die Chefs sich noch mit den A...aufgerissen haben, da hätte mit Sicherheit keiner und da sage ich auch als Anstand und aus Solidarität dem Chef und der Firma gegenüber, keine Ansprüche geltend gemacht.

Wir bekommen immer gesagt wir müssen mit der Zeit gehen uns den neuen gegebenheiten anpassen, dann sollten wir es auch ohne wenn und aber tun.
Was uns zusteht, und das ist ja mittlerweile alles nicht mehr so selbstverständlich und nicht mehr das was es mal war, sollten wir auch mitnehmen solange es geht.
Auf uns nimmt auch keiner Rücksicht, jedenfalls keiner von den Unternehmern.

Grausam genug das wir schon an dem Punkt angelangt sind wo wir sagen müssen: Ich nehme alles, für weniger Geld und wenn es geht bringe ich noch welches mit, hauptsache ich habe Arbeit.:065:

Der Erzengel ( gelöscht )
Beiträge:

12.03.2005 23:03
#9 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Zitat
Früher als es noch darum ging das Familienbetriebe um ihr Überleben kämpfen mussten



Diese Firmen gibt es aber immer noch. Ich darf doch nicht immer and die Großkonzerne denken. Fahr einfach mal ein paar Kilometer raus aufs Land, dort sind mittelständische oder Kleinbetriebe Gang und Gäbe, egal ob Elektrogeschäfte, Handwerksbetiebe oder Dienstleistung.
Wenn ich mir unser Kaff anschaue, das existiert nur von solchen Betrieben. Da verdient man zwar nicht so viel wie in einer großen Stadt, dafür sind die Lebenserhaltungskosten aber auch geringer.

Wenn ich mir so die "ländlichen" Gebiete anschaue, dann fällt mir auf, daß das Mittelalter noch gar nicht solange zurück liegt.

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

13.03.2005 12:02
#10 RE: Feiertagszuschlag auch im Krankeitsfall Zitat · Antworten

Zitat
Ich darf doch nicht immer and die Großkonzerne denken.


Mach ich auch nicht, deshalb erwähne ich ja die Familien und Kleinbetriebe.
Wenn es mir nach ginge wäre ich auch lieber in einem Kleinbetrieb wo ich mit meiner Hände arbeit dafür sorgen könnte das er immer besser läuft usw.

Sie gibt es aber, wenn überhaupt, nur auf dem Lande wie du schon geschrieben hast. Ein Landmensch wäre ich auch viel lieber aber die suchen mit Sicherheit nicht mich um mich einzustellen.

Grossbetriebe machen die Kleinen kaputt und beuten die Menschen aus, weil ich in einer Weltfirma arbeite, passiert es nun mal auch das ich mich auf die Arbeitnehmerseite schlage und versuche jeden zu Animieren um seine Rechte zu kämpfen, die Augen auf zu machen und wo es geht sich zusammenrottet, damit die Unternehmer es nicht gar so leicht damit haben uns untergehen zu lassen.

Viel können wir nicht machen, ändern wohl kaum etwas, aber wenn wir schon untergehen, dann hoffentlich mit allem Widerstand den wir aufbringen können!

Zitat Onkelz:" Ich will lieber stehend sterben, als kniend leben.

Und schon gar nicht kann und will ich mit ansehen wie sie uns alles nehmen was unsere Eltern und Grosseltern erkämpft haben.

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