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Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 398 mal aufgerufen
 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Sanne1969 ( gelöscht )
Beiträge:

24.05.2004 15:07
RE: Falsche Versprechungen Zitat · Antworten

Neue Rechte für Verbraucher!

Das Bürgeliche Gesetzbuch sorgt seit Jahresbeginn für mehr Schutz.
Neu ist, dass nicht nur Mängel an Ware, sondern auch unrichtige Werbeaussagen oder unverständliche Gebrauchs-und Montage anleitungen als Reklamationsgründe gelten (BGB;§ 434 BGB)

Der Verbraucher hat ein Rückgaberecht. Wir können z.B. verlangen, dass ein wegen unklarer Anleitung nicht zu montierendes Mitnahme-Möbel vom Geschäft aufgebaut wird, oder die Ware zurückgeben.

Bei falschen Gewinnversprechen, die nur als Lockmittel zum Kauf verleiten sollen, lohnt die Einschaltung der Verbraucherzentrale. Die kann den versprochenen Gewinn für uns mit Erfolg einklagen.

Nightfalcon ( gelöscht )
Beiträge:

10.01.2005 14:48
#2 RE: Falsche Versprechungen Zitat · Antworten

Hehe,

ich bin gerade auf einen gedanklichen Höhenflug :-)

wenn man dieses voll ausreizen würde, würde es gerade im Bereich der Computersoftware extreme Rückschläge geben.
Dort steht ja in vielen Fällen die Produktentwiklung in den Maßen lerning by doing. Überall tauchen Upadtes auf, da an bestimmte Fehler nicht gedacht wurde, was allerdings nirgens in den Bedienungsanweisungen vermerkt ist.

Obwohl ich anderseits den Herstellern auch ein Kompliment machen muss, ich hatte schon lange keine Aufbauanweisung mehr in den Händen die began mit:

Nehme die Brett und verbinden es mit das Schraube

Annilie ( gelöscht )
Beiträge:

10.01.2005 15:06
#3 RE: Falsche Versprechungen Zitat · Antworten

...oder man stecke den Stecker in die Steckdose

Der Erzengel ( gelöscht )
Beiträge:

09.03.2005 23:08
#4 RE: Falsche Versprechungen Zitat · Antworten

Kunde reklamierte dieses 6 Wochen alte Laufwerk, weil es ihm eine CD zerschrammte und verlangte sofortige Gutschrift inkl. der Kosten für seine Raubkopie. Na fein...

Catweazle Offline




Beiträge: 1.101

10.03.2005 09:39
#5 RE: Falsche Versprechungen Zitat · Antworten

Na toll, wie kann man nur sooooo blöd sein?.....


Ich würde einen Teufel tun und Raubkopien erwähnen.

Das erinnert mich an einen Frankfurter Gastwirt. Er hatte eine Prüfung im Hause. Dabei stellte sich hereaus, daß er keine Gema-Gebühren bezahlt. Dieser Spinner zeigte daraufhin seine Raubkopien, um zu beweisen, daß er ja eigene Musik hat.

LG
Cat

Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

11.03.2005 14:48
#6 RE: Falsche Versprechungen Zitat · Antworten

*gröööhl* Also manche Menschen schreien wirklich nach Strafe

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