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 Gerichtsurteile oder andere amtliche Angelegenheiten
Ehendunamandu Offline




Beiträge: 16.090

19.04.2014 11:53
Betriebliche Altersversorgung Zitat · Antworten

Anpassung der Betriebsrente entfällt wegen Finanzkrise
[17.04.2014]Die regelmäßige Erhöhung einer Betriebsrente ist kein Selbstläufer. Firmen, die Betriebsrenten gewähren, haben einen entsprechenden Entscheidungsspielraum. Dabei können auch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise eine Rolle spielen. So das BAG in einer für die Bezieher von Betriebsrenten ungünstigen Entscheidung.

Der Fall:

Seit 1998 bezieht ein viele Jahre bei einer Bank beschäftigter Rentner von dieser eine Betriebsrente. Diese Rente wurde alle drei Jahre, zuletzt 2007, an den allgemeinen Kaufkraftverlust angepasst. Im Mai 2009 verschmolz die Bank mit einer anderen Bank.

Die andere Bank lehnte eine Anhebung der Betriebsrente zum 1. Januar 2010 mit der Begründung ab, ihre wirtschaftliche Lage stehe einer Anpassung entgegen. Der Rentner war damit nicht einverstanden und wandte sich an die Gerichte.

Die Entscheidung:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte die für den Rentner ungünstigen Entscheidungen der Vorinstanzen. Er hat also keinen Anspruch auf eine Erhöhung seiner Betriebsrente.

Die Entscheidung der Bank, die Betriebsrente nicht anzupassen, entspricht nämlich billigem Ermessen im Sinne von § 16 Abs. 1 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung).

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

Danach braucht der Arbeitgeber seine Betriebsrenten nicht anzupassen, wenn er annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen aufzubringen.

Verluste aufgrund Finanzkrise

Genau davon durfte die Bank am 1. Januar 2010 aber ausgehen. Sie hatte in den Jahren 2008 und 2009 – auch aufgrund der Finanzkrise – Verluste erwirtschaftet und war sogar gezwungen, Mittel aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds in Anspruch zu nehmen.

Quelle:

BAG, Urteil vom 15.04.2014
Aktenzeichen: 3 AZR 51/12
PM des BAG Nr. 18/14 vom 15.04.2014

© bund-verlag.de - (jes)

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