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SuHuber1
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gelöscht
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25.10.2002 19:29
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Ein geschiedener unterhalspflichtiger Elternteil muss für Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten seiner Kinder zahlen.
Solche Kosten sind nicht vorhersehbarer Sonderbedarf, der nicht mir dem regelmäßigen Unterhalt abgedeckt ist urteilte das OLG Koblenz.
Zwei Töchter verklagten Ihren Vater, weil er sich geweigert hatte, zusätlich in die Tasche zu greifen. (AZ.:11 WF 463/02
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