wir haben seit 15 Jahren ein Berliner Testament. Wir als Eheleute haben uns gegenseitig eingesetzt. Es ist auch ohne notarielle Beurkundung gültig. Es muss handschriftlich, in unserem Fall, nur von einer Person geschrieben sein, eine Unterschrift und das Datum muss auf jedem Fall bei sein. Solltest du früher schon ein Testament gemacht haben, so musst du hinein schreiben, dass alle vorherigen Verfügungen ungültig sind. Du kannst hineinschreiben, was du willst. Es gibt keine Regel, was du nicht hineinschreiben darfst. In unserem Testament steht z. B., dass unser Sohn sein Vermögen erst mit 25 Jahren ausgezahlt bekommt, dass er bis dahin einen monatlichen Betrag von 1.500 Euro ausgezahlt bekommt. Das eine Freundin von mir den Jungen nach unserem Vorbild großziehen wird und das beide Großeltern die Vermögensverwalter sind. Materielle Dinge haben wir nicht aufgeschrieben, weil jeder nach Gutdünken sich Erinnerungsstücke nehmen soll und der Rest wird verkauft und auf das Treuhandkonto für Tobias gezahlt. Wir gehen bei dem Testament davon aus, dass Bernhard und ich zeitgleich sterben (Unfall) und dass unser Junior dann auf jedem Fall abgesichert ist und nicht in ein Heim kommt. Das ist wichtig, dass wir als letzten Willen schon den Wind aus den Segeln des Jugendamtes genommen haben.
Hier ist die Vorschrift:
Das Berliner Testament
Der Begriff "Berliner Testament" dürfte allgemein bekannt sein. Was damit genau gemeint ist, dagegen nicht.
1. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu alleinigen (Voll-) Erben oder alleinigen Vorerben ein. Sinn und Zweck: Die Kinder sollen das Vermögen beider Elternteile erst nach dem Tod beider Ehepartner erben. Eine solche Verfügung hat für den überlebenden Ehegatten den Vorteil, dass er in der Verfügung über den Nachlass nicht beschränkt ist und somit frei darüber verfügen kann. Im Falle des Todes des zweiten Elternteils, geht das Vermögen beider Elternteile dann als eine (vereinigte) Vermögensmasse auf die Kinder über.
2. Das Berliner Testament hat weiterhin zur Folge, dass im Falle der Wiederheirat der (neu) angeheiratete Ehepartner pflichtteilsberechtigt gegen den überlebenden geschiedenen Ehegatten ist. Gehen aus der neuerlichen Ehe Kinder hervor, sind diese ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Wichtig: Der Pflichtteilsanspruch des neu angeheirateten Ehegatten und ggf. der aus der neuerlichen Ehe hervorgegangenen Kinder berechnet sich unter Hinzuziehung des ererbten Vermögens des verstorbenen Ehepartners aus erster Ehe. Die Folge ist die Schmälerung der Ansprüche der Kinder aus der ersten Ehe.
Um dies zu verhindern, kann das Berliner Testament mit einer Wiederverheiratungsklausel verbunden werden. Deren Zweck ist es, im Falle der Wiederheirat des überlebenden Ehegatten diesem die Erbschaft zu entziehen und sogleich dem im Testament bedachten Dritten zukommen zu lassen.
3. Um zu sichern, dass der überlebende Ehegatte in der Verfügung über den Nachlass nicht beschränkt ist und somit frei darüber verfügen kann, wird das Testament in der Regel um eine Pflichtteilsverwirkungsklausel oder eine sog. Jastrowsche Klausel ergänzt. Den Zweck, dem überlebenden Ehegatten die Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen des Vorversterbenden zu verschaffen, können die Pflichtteilsberechtigten, also vor allem die Kinder, sonst nämlich vereiteln, indem sie beim Tod des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil verlangen.
Um dies zu verhindern, kann für diesen Fall testamentarisch verfügt werden, dass dann auch die Einsetzung als Erbe des Nachversterbenden unwirksam sein soll, so dass der seinen Pflichtteil verlangende Erbe auch bei dessen Tod nur den Pflichtteil erhält (= Verwirkungsklausel).
Dagegen erhalten die Erben, die ihren Pflichtteil beim Tod des zuerst Versterbenden nicht fordern, beim Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten ein dem Pflichtteil entsprechendes Vorausvermächtnis, um den Gewinn des anderen Erben auszugleichen.
Also von Mig und Nefi, wissen wir ja jetzt das sie ein Testament gemacht haben. Jetzt würde es mich noch brennend interessieren, habt ihr auch eines? Ich hab kein´s
Mandulein, es war uns wichtig, dass dieses Schriftstück aufgesetzt ist. Tobias wird ein sehr reicher junger Mann sein, sollte uns was passieren. Unsere Lebensversicherungen gehen auf je 75.000 Euro, bei Unfall doppelt, also hätte Tobias 300.000 Euro zur Verfügung. Reichlich Kohle, um durchzudrehen.
Einer Freundin von uns ist das passiert. Ihre Mutter starb, als sie 7 Jahre alt war. Die Mutter war 32 Jahre alt, Thrombose. Der Vater hatte sich nach England abgesetzt und wäre nicht ein Testament da gewesen, das besagte, dass sie zu ihren Großeltern soll, dann wäre sie in ein Heim gekommen. Das war neben dem Geld der wichtigste Teil des Testamentes. Auch, dass er hier in seinem Umfeld bleibt. Er hätte genug zu knabbern, wenn plötzlich beide Eltern weg wären und er müßte sich noch an eine neue Wohnung, Schule usw. gewöhnen.
Es war ein blödes Gefühl, ein Testament aufzusetzen und wir müssen uns demnächst mal wieder hinsetzen und ein neues aufsetzen. Viele Sachen haben sich verändert und Tobias ist ja mittlerweile auch schon recht groß. Doch wir schieben das auch schon wieder seit Monaten vor uns her. :012: